
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem Altschuldenentlastungsgesetz einen wichtigen Schritt zur finanziellen Stärkung der Kommunen beschlossen. Der Gesetzentwurf, der vom Kabinett beschlossen wurde und nun in die Verbändeanhörung geht, sieht vor, Kommunen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten. Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Land jährlich 250 Millionen Euro bereitstellen, um überschuldete Kommunen gezielt zu unterstützen.
Jonathan Grunwald, Landtagsabgeordneter für den südlichen Rhein-Sieg-Kreis, begrüßt die Entlastung ausdrücklich: „Starke Kommunen sind das Fundament eines leistungsfähigen Landes. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz schaffen wir eine finanzielle Perspektive für viele Städte und Gemeinden, die seit Jahren unter hohen Schuldenlasten leiden. Besonders für strukturschwächere Kommunen ist dies ein essenzieller Schritt, um dringend notwendige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Angebote tätigen zu können. Das Gesetz zeigt: Die Landesregierung lässt unsere Kommunen nicht alleine.“
Durch das Entschuldungsprogramm werden Städte und Gemeinden mit einer besonders hohen Verschuldung spürbar entlastet. Dies geschieht durch eine Übernahme von bis zu 50 Prozent der als übermäßig geltenden Liquiditätskredite durch das Land. Zudem profitieren hoch verschuldete Kommunen von einer zusätzlichen Spitzenentschuldung. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die Kommunen mit den höchsten Schuldenlasten eine faire und nachhaltige Lösung erhalten.
Die Entscheidung der Landesregierung basiert auf der Erkenntnis, dass viele Städte und Gemeinden trotz erheblicher eigener Anstrengungen in den letzten Jahren weiterhin unter einer hohen Schuldenlast leiden. Seit 2016 haben nordrhein-westfälische Kommunen ihre Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten bereits um rund 25 Prozent reduziert – dennoch bleibt die finanzielle Belastung in zahlreichen Kommunen weiterhin enorm.
Das Gesetz stellt sicher, dass die Entschuldung fair und zielgerichtet erfolgt. Ein besonderer Fokus liegt darauf, dass Kommunen, die bereits durch hohe Investitionen und verantwortungsvolle Haushaltsführung Schulden abbauen konnten, nicht benachteiligt werden. Die finanzielle Entlastung ermöglicht es, kommunale Infrastrukturen zu erhalten und auszubauen, ohne dass neue Schulden entstehen.
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